DES IS’A TAXI TARIFE

Gültig ab 01.04.2021. bis auf Widerruf

Taxitarif der Gemeinde Hallein nach Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29.03.2021

TARIFGEBIET

Personenfahrten innerhalb der Gemeinden Hallein, St. Johann im Pongau, Bischofshofen, Wagrain, Schwarzach, St. Veit im Pongau, Altenmarkt, Goldegg, Mittersill, Saalfelden, Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße bzw. Fahrten über das Gebiet dieser Gemeinden hinaus bzw. in diese Gemeinden hinein zur Tages- und Nachtzeit.

TARIF

Grundtaxe an Werktagen von 6:00 bis 21:00 Uhr € 6,10
In der Nacht von 21:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags € 7,00
In der Grundtaxe ist die erste Wegstrecke von 1.350 m bzw. die erste Wartezeit von 322,2 Sekunden oder Teile davon enthalten.
Streckentaxe für die der Anfangsstrecke folgende Wegstrecke je begonnene 121,95 m € 0,30;
Zeittaxe für die der Anfangswartezeit je angefangene 29,11 Sekunden € 0,30
Zuschlag € 3,00

Zuschläge

Für die Montage von Ketten 3 Zuschläge
Für die Beförderung von mehr als 4 Personen 1 Zuschlag pro Person
Behebung größerer Wagenverunreinigungen 18 Zuschläge
Behebung kleinerer Wagenverunreinigungen 8 Zuschläge
Für Bergfahrten, und zwar
Hallein:
Zinkenkogel-Bergrestaurant 5 Zuschläge
Adnet:
Wimberg 2 Zuschläge
Spumberg 2 Zuschläge
Zillreith 3 Zuschläge
Bad Vigaun:
Rengerberg 3 Zuschläge
Golling:
Voregg 3 Zuschläge
Moosegg 3 Zuschläge
St. Koloman:
Trattberg 3 Zuschläge

TARIF FÜR VORBESTELLTE FAHRTEN

Mindestgrundentgelt (entspricht der Grundtaxe an Werktagen bzw. dem Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif) Mindeststreckenentgelt (€ 2,50 pro Kilometer für die gefahrene Wegstrecke, die den im jeweiligen Mindestgrundentgelt inkludierten Metern folgt) 10% Abzug möglich („Preisband“) Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW

Hallein im April 2021

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